RÜCKGABERECHT
REKLAMATIONSORDNUNG
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- Identifikation des Händlers
1.1. Diese Reklamationsordnung (im Folgenden auch „RP“) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft
Firmenname: TolTech s. r. o.
Sitz: Tolstého 5, Bratislava - Stadtteil Altstadt 811 06, Slowakische Republik
Eingetragen im Handelsregister des Stadtgerichts Bratislava III, Abteilung Sro, Einlage Nummer 174556/B
Firmenbuchnummer: 55909248
USt-IdNr.: 2122133519
Bankverbindung: SK17 1100 0000 0029 4716 1965
Der Verkäufer ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
(im Folgenden auch „Verkäufer“ oder „Händler“) und jede Person, die Käufer der vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angebotenen Produkte ist und die in der Position eines Verbrauchers im Sinne der weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der entsprechenden Gesetze, die den Verbraucher definieren, auftritt, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik insbesondere der Gesetze: Gesetz Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung, Gesetz Nr., Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung, mit der Ausnahme, die in Punkt 4.4. dieser Reklamationsordnung, die das rechtliche Verhältnis zwischen dem Händler und dem Käufer regelt, der nicht in der Position eines Verbrauchers auftritt.
1.2. Der E-Mail-Kontakt und der telefonische Kontakt zum Verkäufer sind:
E-Mail: info@belinkabeauty.com
Tel. Nr.: +421910617138
1.3. Die Adresse für die Zusendung von Schriftstücken, Reklamationen, Rücktritten von Verträgen lautet:
TolTech s. r. o., Handelsstraße 1718/4, 93041 Hviezdoslavov, Slowakische Republik
- Grundlegende Bestimmungen
2.1. Diese Reklamationsordnung regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Händler.
III. Geltendmachung von Rechten aus der Haftung für Mängel
3.1. Der Käufer kann Rechte aus der Haftung für Mängel nur geltend machen, wenn er den Mangel dem Verkäufer ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt der Ware, angezeigt hat. Wenn er innerhalb dieser Frist den Mangel nicht anzeigt, verfallen die Rechte aus der Haftung für Mängel.
- Haftung für Mängel
4.1. Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die verkaufte Ware zum Zeitpunkt ihrer Lieferung aufweist und der sich innerhalb von zwei Jahren nach Lieferung der Ware zeigt.
4.2. Wenn der Kaufgegenstand eine Ware mit digitalen Elementen ist, bei der der digitale Inhalt kontinuierlich während der vereinbarten Dauer geliefert oder die digitale Dienstleistung bereitgestellt werden soll, haftet der Verkäufer für jeden Mangel des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung, der während der gesamten vereinbarten Dauer auftritt oder sich zeigt, jedoch mindestens für zwei Jahre nach Lieferung der Ware mit digitalen Elementen.
4.3. Bei gebrauchten Waren können die Parteien eine kürzere Frist für die Haftung des Verkäufers für Mängel als in den Absätzen 4.1 und 4.2 vereinbaren, jedoch nicht kürzer als ein Jahr nach Lieferung der Ware.
4.4.Der Verkäufer haftet für jeden Mangel, den die verkaufte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer aufweist und der sich innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung der Ware zeigt, es sei denn, der Käufer handelt nicht als Verbraucher.
- Rechte aus der Mängelhaftung
5.1.Wenn der Verkäufer für einen Mangel der verkauften Ware verantwortlich ist, hat der Käufer das Recht auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur oder Austausch., Recht auf angemessene Minderung des Kaufpreises oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten
5.2.Der Käufer kann die Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon verweigern, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus der Mängelhaftung nicht nachkommt, es sei denn, der Käufer ist zum Zeitpunkt der Mängelrüge mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon in Verzug. Der Käufer zahlt den Kaufpreis unverzüglich nach Erfüllung der Verpflichtungen durch den Verkäufer.
5.3.Der Käufer kann Rechte aus der Mängelhaftung, einschließlich des Rechts gemäß Punkt 5.2., nur geltend machen, wenn er den Mangel innerhalb von zwei Monaten nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch bis zum Ablauf der Frist gemäß den Punkten 4.1 bis 4.3 dieser Reklamationsordnung, gerügt hat.
5.4.Die Geltendmachung von Rechten aus der Mängelhaftung schließt das Recht des Käufers auf Schadensersatz, der ihm aus dem Mangel entstanden ist, nicht aus.
- Mängelrüge
6.1.Den Mangel kann man in jeder Verkaufsstelle des Verkäufers, bei einer anderen Person, über die der Verkäufer den Käufer vor Abschluss des Vertrages oder vor der Absendung der Bestellung informiert hat, oder über Fernkommunikationsmittel an der Adresse des Sitzes oder des Geschäftsortes des Verkäufers oder an einer anderen Adresse, über die der Verkäufer den Käufer beim Abschluss des Vertrages oder nach dem Abschluss des Vertrages informiert hat, rügen.
6.2.Wenn der Käufer den Mangel per Post gemeldet hat und der Verkäufer die Annahme verweigert hat, gilt das Paket am Tag der Verweigerung als zugestellt.
6.3.Der Verkäufer stellt dem Käufer unverzüglich nach der Mängelrüge durch den Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Mängelrüge aus. In der Bestätigung über die Mängelrüge gibt der Verkäufer die Frist an, innerhalb derer er den Mangel gemäß § 507 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung beseitigt. Die in dem vorhergehenden Satz angegebene Frist darf 30 Tage ab dem Tag der Mängelrüge nicht überschreiten, es sei denn, eine längere Frist ist durch einen objektiven Grund gerechtfertigt, den der Verkäufer nicht beeinflussen kann.
6.4.Wenn der Verkäufer die Verantwortung für Mängel ablehnt, muss er die Gründe für die Ablehnung schriftlich dem Käufer mitteilen. Wenn der Käufer durch ein Gutachten oder eine fachliche Stellungnahme, die von einer akkreditierten, autorisierten oder benannten Person ausgestellt wurde, die Verantwortung des Verkäufers für den Mangel nachweist, kann er den Mangel erneut rügen, und der Verkäufer kann die Verantwortung für den Mangel nicht ablehnen; auf die wiederholte Rüge des Mangels findet § 621 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung keine Anwendung. Die Kosten des Verbrauchers, die mit dem Gutachten und der fachlichen Stellungnahme verbunden sind, unterliegen § 509 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geltenden Fassung.
6.5.Wenn der Verkäufer den Käufer vor dem Abschluss des Vertrags oder, wenn der Vertrag auf Grundlage einer Bestellung des Käufers abgeschlossen wird, vor dem Absenden der Bestellung darüber informiert hat, dass Mängel auch bei einer anderen Person gerügt werden können, wird das Handeln oder Unterlassen dieser Person für die Zwecke der Haftung für Mängel als Handeln oder Unterlassen des Verkäufers angesehen.
VII. Mangelbeseitigung
7.1.Der Käufer hat das Recht, die Beseitigung des Mangels durch Austausch der Ware oder durch Reparatur der Ware zu wählen. Der Käufer kann die Art der Mangelbeseitigung nicht wählen, die nicht möglich ist oder die im Vergleich zur anderen Art der Mangelbeseitigung dem Verkäufer unverhältnismäßige Kosten in Anbetracht aller Umstände, insbesondere des Wertes, den die Ware ohne Mangel hätte, der Schwere des Mangels und der Tatsache, dass die andere Art der Mangelbeseitigung dem Käufer erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde, verursachen würde.
7.2.Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels ablehnen, wenn eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich ist oder wenn dies unverhältnismäßige Kosten in Anbetracht aller Umstände, einschließlich der Umstände gemäß Punkt 7.1. Satz 2, erfordern würde.
7.3.Der Verkäufer repariert oder tauscht die Ware innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Käufer den Mangel gerügt hat, kostenlos, auf eigene Kosten und ohne dem Käufer in Anbetracht der Art der Ware und des Zwecks, für den der Käufer die Ware verlangt hat, erhebliche Schwierigkeiten zu bereiten.
7.4.Zum Zwecke der Reparatur oder des Austauschs übergibt oder stellt der Käufer die Ware dem Verkäufer oder einer Person gemäß § 622 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung zur Verfügung. Die Kosten für die Abholung der Ware trägt der Verkäufer.
7.5.Der Verkäufer liefert dem Käufer die reparierte Ware oder die Ersatzware auf eigene Kosten auf die gleiche oder eine ähnliche Weise, wie der Käufer die mangelhafte Ware geliefert hat, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Wenn der Käufer die Ware innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag, an dem er sie hätte abholen sollen, nicht annimmt, kann der Verkäufer die Ware verkaufen. Handelt es sich um eine Ware von höherem Wert, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus über den beabsichtigten Verkauf und gewährt ihm eine angemessene zusätzliche Frist zur Abholung der Ware. Der Verkäufer zahlt dem Käufer nach dem Verkauf umgehend den Erlös aus dem Verkauf der Ware abzüglich der Kosten, die er zweckmäßig für deren Aufbewahrung und Verkauf aufgewendet hat, sofern der Käufer sein Recht auf einen Anteil am Erlös innerhalb der vom Verkäufer im Hinweis auf den beabsichtigten Verkauf der Ware angegebenen angemessenen Frist geltend macht. Der Verkäufer kann die Ware auf eigene Kosten vernichten, wenn es ihm nicht gelungen ist, sie zu verkaufen oder wenn der voraussichtliche Erlös aus dem Verkauf nicht ausreicht, um die Kosten zu decken, die der Verkäufer zweckmäßig für die Aufbewahrung der Ware aufgewendet hat, sowie die Kosten, die der Verkäufer zwangsläufig für deren Verkauf hätte aufwenden müssen.
7.6. Der Verkäufer sorgt bei der Beseitigung des Mangels für die Entfernung des Artikels und die Installation des reparierten oder Ersatzartikels, wenn der Austausch oder die Reparatur die Entfernung des mangelhaften Artikels erfordert, der gemäß seiner Art und seinem Zweck installiert wurde, bevor der Mangel auftrat. Verkäufer und Käufer können vereinbaren, dass die Entfernung des Artikels und die Installation des reparierten oder Ersatzartikels vom Käufer auf Kosten und Gefahr des Verkäufers durchgeführt wird.
7.7. Bei der Beseitigung des Mangels durch Austausch des Artikels hat der Verkäufer kein Recht auf Schadensersatz für durch normalen Verschleiß des Artikels verursachte Schäden und auf Vergütung für die normale Nutzung des Artikels vor dessen Austausch.
7.8. Der Verkäufer haftet für Mängel des Ersatzartikels gemäß § 619 des Gesetzes Nr. 108/2024 Slg. über den Verbraucherschutz und zur Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der geltenden Fassung.
7.9. Der Käufer hat das Recht auf einen angemessenen Rabatt auf den Kaufpreis oder kann auch ohne Gewährung einer zusätzlichen angemessenen Frist gemäß § 517 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der geltenden Fassung vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn
a) der Verkäufer hat den Artikel nicht repariert oder ausgetauscht,
b) der Verkäufer hat den Artikel nicht gemäß § 623 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der geltenden Fassung repariert oder ausgetauscht,
c) der Verkäufer hat die Mangelbeseitigung gemäß § 623 des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der geltenden Fassung abgelehnt,
d) der Artikel hat denselben Mangel trotz Reparatur oder Austausch des Artikels,
e) der Mangel ist von solcher Schwere, dass er einen sofortigen Rabatt auf den Kaufpreis oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt, oder
f) der Verkäufer erklärt oder es ist aus den Umständen ersichtlich, dass er den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigen wird.
7.10. Der Rabatt auf den Kaufpreis muss angemessen im Verhältnis zur Differenz zwischen dem Wert des verkauften Artikels und dem Wert, den der Artikel ohne Mängel hätte, sein.
7.11. Der Käufer kann nicht gemäß Punkt 7.9. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er zur Entstehung des Mangels beigetragen hat oder wenn der Mangel unerheblich ist. Die Beweislast, dass der Käufer zur Entstehung des Mangels beigetragen hat und dass der Mangel unerheblich ist, trägt der Verkäufer.
7.12. Wenn der Vertrag den Kauf mehrerer Dinge betrifft, kann der Käufer nur in Bezug auf den mangelhaften Artikel vom Vertrag zurücktreten. In Bezug auf die anderen Artikel kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn nicht vernünftigerweise zu erwarten ist, dass er an den anderen Artikeln ohne den mangelhaften Artikel interessiert ist.
7.13.Nach dem Rücktritt vom Vertrag oder von einem Teil davon hat der Käufer die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurückzugeben. Der Verkäufer sorgt dafür, dass die Ware, die gemäß ihrer Natur und ihrem Zweck installiert wurde, entfernt wird, bevor der Mangel auftritt. Wenn der Verkäufer die Ware nicht innerhalb einer angemessenen Frist entfernt, kann der Käufer die Entfernung und Rücksendung der Ware auf Kosten und Gefahr des Verkäufers sicherstellen.
7.14.Nach dem Rücktritt vom Vertrag wird der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Rücksendung der Ware an den Verkäufer oder nach Nachweis, dass der Käufer die Ware an den Verkäufer gesendet hat, zurückerstatten, je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
7.15.Der Verkäufer wird dem Käufer den Kaufpreis zurückerstatten oder ihm einen Rabatt auf den Kaufpreis in der gleichen Weise gewähren, wie der Käufer den Kaufpreis bezahlt hat, es sei denn, der Käufer stimmt ausdrücklich einer anderen Zahlungsmethode zu. Alle mit der Rückzahlung verbundenen Kosten trägt der Verkäufer.
7.16.Der Verkäufer hat kein Recht auf Schadensersatz für durch normalen Verschleiß verursachte Schäden und auf Entschädigung für die normale Nutzung der Ware vor dem Rücktritt vom Kaufvertrag.
VIII. Haftung für Mängel der digitalen Leistung
8.1.Der Händler haftet für jeden Mangel, den die digitale Leistung zum Zeitpunkt der Lieferung aufweist und der innerhalb von zwei Jahren nach der Lieferung auftritt, wenn es sich um eine digitale Leistung handelt, die einmalig oder als Reihe von einzelnen Leistungen geliefert wird.
8.2.Der Händler wird den Mangel der digitalen Leistung innerhalb einer angemessenen Frist nach der Mängelrüge des Verbrauchers kostenlos und ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Verbraucher in Anbetracht der Natur der digitalen Leistung und des Zwecks, für den der Verbraucher die digitale Leistung angefordert hat, beseitigen.
8.3.Der Händler kann die Beseitigung des Mangels ablehnen, wenn die Beseitigung nicht möglich ist oder wenn sie ihm unverhältnismäßige Kosten in Anbetracht aller Umstände, insbesondere des Wertes, den die digitale Leistung ohne Mangel hätte, und der Schwere des Mangels, verursachen würde.
- Haftung für Mängel der Dienstleistung
9.1.Der Auftragnehmer haftet für Mängel, die die Ware bei ihrer Übernahme durch den Besteller aufweist.
9.2.Wenn sich ein Mangel innerhalb von 24 Monaten nach dem Tag zeigt, an dem der Besteller die Ware hätte übernehmen sollen, wird vermutet, dass es sich um einen Mangel handelt, den die Ware bereits zum Zeitpunkt der Übernahme hatte. Dies gilt nicht, wenn das Gegenteil nachgewiesen wird oder wenn diese Vermutung mit der Natur der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
- Schlussbestimmungen
10.1.Diese Reklamationsordnung ist ein untrennbarer Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Richtlinien und Informationen zum Datenschutz dieser Website. Die Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Richtlinien und Informationen zum Datenschutz dieser Website sind auf der Domain der Website des Verkäufers veröffentlicht.
10.2.Diese Reklamationsordnung ist gültig und wirksam ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 01.07.2024
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